Blitzschutz

Blitzschutz

Bei Blitzschutzanlagen wird zwischen äußerem und innerem Blitzschutz unterschieden. Eine äußere Blitzschutzanlage schützt Gebäude vor Zerstörungen sowie die Lebewesen im Gebäude.

Der innere Blitzschutz verhindert Zerstörungen bzw. Beschädigungen von empfindlichen elektronischen Geräten und Installationen. Im Schadensfall übernimmt zwar die Versicherung die Kosten, aber der Verlust von persönlichen Daten oder persönlichen Gegenständen kann auch durch Geld oft nicht ersetzt werden. Beugen Sie bösen Überraschungen vor, durch einen auf Ihren konkreten Bedarf abgestimmten Überspannungsschutz.

Wenn nationale Vorschriften, wie z.B. Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer, Sonderverordnungen oder Sonderrichtlinien Blitzschutzmaßnahmen fordern, müssen solche installiert werden. Diese nationalen Vorschriften regeln z. B., dass für öffentlich genutzte oder der Öffentlichkeit zugängliche bauliche Anlagen durch Auflagen die Errichtung einer Blitzschutzanlage gefordert wird. Dies sind z.B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Kirchen, Schulen und Kindergärten.

Wir planen und realisieren die für Ihr Gebäude nötige Blitzschutzanlage nach Maß. Dabei achten wir natürlich auf Kosten und Qualität. Sprechen Sie mit unseren Experten.

ACHTUNG: Nach der neuen DIN VDE 0100-443/-534 (Gültig seit 01.10.2016) ist Überspannungsschutz auch im privaten Wohnungsbau Pflicht! Für Weitere Informationen zur Norm fragen Sie uns!