Unfälle durch defekte elektrische Geräte können immense wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Die Prüfung der Geräte entlastet den Unternehmer von der Haftung durch
Unfälle, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind. So schließen z.B. Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch
einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde.
Auch die Berufsgenossenschaften schließen eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Was wird bei einer Betriebsmittelprüfung geprüft?
Die Antwort darauf ist recht einfach: Alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Im Klartext heißt das: Jeder Monitor, jede Kaffeemaschine, jeder Lötkolben und selbst ein Verlängerungskabel müssen in bestimmten Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden. Dabei wird noch einmal zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen unterschieden.Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte oder nur schwer bewegbare Betriebsmittel ohne Tragvorrichtung. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
---|---|---|---|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht-stationären Anlagen, z.B. Baustromkasten | 1 Monat arbeitstäglich | auf Wirksamkeit Betätigung der Prüfeinrichtung | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Betriebsräumen und Anlagen besonderer Art" | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
(DIN VDE 0100-700) z.B. Container/ Bauwagen/ Campingplätze/ Schwimmbäder etc. |
Stationäre Anlagen nach DGUV 3
Stationäre Anlagen sind solche Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, wie z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Container und Elektroanlagen auf Fahrzeugen.
Nichtstationäre Anlagen nach DGUV 3
Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Gebrauch abgebaut und am neuen Einsatzort wiederaufgebaut werden können. Hierzu gehören z.B.
Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind dadurch charakterisiert, dass sie während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Als elektrische Geräte gelten z.B.: Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte in Kantinen, elektr. Werkzeugmaschinen wie Handbohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, elektr. betriebene Sprühpistolen, Trennjäger, Flexgeräte, Elektroschlagschrauber, Schleifböcke, Ständerbohrmaschinen, Handschweißgeräte usw.
Die Berufsgenossenschaften fordern in ihrer Sicherheitsverordnung DGUV Vorschrift 3 eine regelmäßige Betriebsmittelprüfung, d.h. eine Überprüfung aller elektrischen Betriebsmittel. Bei einer Kontrolle durch einen Bezirksinspektor kann die Durchführung dieser Maßnahmen überwacht und notfalls mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 EURO geahndet werden.
Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal-Werte | Art der Prüfung | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfger äte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verl ängert werden. | auf ordnungs-gem äßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfger äte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Wie wird geprüft?
Alle Prüfungen werden mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messeinrichtung nachfolgenden DIN VDE Bestimmungen durchgeführt:
DIN VDE 0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0113
Dokumentation:
Es wird ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen relevanten Angaben erstellt.
Die Prüfung von Blitzschutzsystemen muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Hierzu gehört die Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Normen, die Besichtigung des Blitzschutzsystems (Zustand von Fang- und Ableiteinrichtungen, Verbindungsbauteile, innerer Blitzschutz etc.), die erforderlichen Messungen und die Erstellung eines Prüfberichtes.
Zweck der Prüfung ist es sicherzustellen, dass die Blitzschutzanlage vollständig der Norm entspricht sowie eine dauerhafte und einwandfreie Funktion hat. Die Blitzschutzmaßnahmen sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Ein ordnungsgemäßes Blitzschutzsystem schützt ein Gebäude gegen direkte Blitzeinwirkung. Die Funkenbildung, die einen Brand verursachen könnte, wird dadurch vermieden.
Wir können auch für Sie folgende Punkte übernehmen:
Schutzklasse | Sichtprüfung (Jahr) | Umfassende Prüfung (Jahr) | Umfassende Prüfung kritischer Systeme (Jahr) |
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I und II | 1 | 2 | 3 |
III und IV | 2 | 4 | 1 |
ANMERKUNG: Blitzschutzanlagen für explosionsgef ährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden. Der elektrische Test der Installationen sollte einmal in Jahr ausgeführt werden. Eine akzeptable Abweichung von diesem j ährlichen Prüfplan w äre die Tests alle 14 bis 15 Monate dort durchzuführen, wo es sinnvoll erscheint die Leitf ähigkeit des Bodens zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres zu messen, um so einen Hinweis auf jahreszeitbedingte Ver änderungen zu bekommen.
Nach jeder Prüfung wird ein Prüfbericht über den Zustand des Blitzschutzsystems erstellt.
Die Notbeleuchtung bzw. Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung wirksam wird oder bleibt. Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen, im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher zu verlassen. Fast ebenso vielfältig wie die Bestandteile einer Notbeleuchtung sind auch die Vorschriften und Normen, die ihre Einrichtung und Wartung festschreiben So regelt die DIN V VDE V 0108-100 sowie Abschn. 6 ASR A3.4/3 alles, was Sicherheitsbeleuchtungsanlagen betrifft.
Prüflisten: